Unterstützung für Waldbesitzer

Förderungen & Klimawald

Von der Pflanzung bis zur Pflege – der Freistaat Bayern und der Bund fördern eine Vielzahl waldbaulicher Maßnahmen. Wir begleiten Sie als Vereinigung und als Zwischenstelle.

Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes

Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern für eine Vielzahl waldbaulicher Maßnahmen einen attraktiven Anreiz.

Ihre Beratungsförster:innen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) beraten Sie ausführlich bei fachlichen Fragen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Antragsberechtigt sind dabei Besitzer:innen land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Typische förderfähige Bereiche sind unter anderem klimaangepasstes Waldmanagement, Sammellagerplätze, Kulturpflege und Naturverjüngung. Die Unterlagen und wichtigsten Informationen erhalten Sie über das Waldbesitzerportal Bayern sowie bei uns in der Geschäftsstelle.

Förderantrag stellen — Schritt für Schritt

Das Bayerische Waldförderportal ist neu. Unsere Klickanleitung führt Sie durch jeden Schritt des Online-Antrags.

Klickanleitung: Förderantrag im Waldförderportal

Klimaangepasstes Waldmanagement

Junge Baum-Sämlinge der Naturverjüngung am Waldboden

Klimaangepasstes Waldmanagement

Informationen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die einen Antrag gestellt haben bzw. bereits einen Bewilligungsbescheid zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement" erhalten haben.

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der WBV Hemau können Sie am PEFC-Fördermodul teilnehmen. Die WBV fungiert dabei – wie auch bisher schon bei der „normalen" PEFC-Zertifizierung – als Zwischenstelle.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Website von pefc-bayern.de oder bei uns in der Geschäftsstelle.

Zertifizierungskosten

Jährliche Zertifizierungskosten für WBV-Mitglieder bei Teilnahme am PEFC-Fördermodul über die WBV als Zwischenstelle:

  • PEFC Bayern (Zusatzmodul): 3 €/ha
  • WBV-Verwaltungskostenpauschale: 15 €
  • Alle Preise zzgl. der geltenden MwSt.

Häufige Fragen zum PEFC-Fördermodul

Was bedeutet das für Sie als Waldbesitzer?

Wenn Sie die Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement" beantragt und einen positiven Förderbescheid bekommen haben, benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie die dort genannten Punkte einhalten. PEFC Bayern stellt diesen Nachweis im Rahmen des PEFC-Fördermoduls den Waldbesitzern zur Verfügung.

Wie kann ich am PEFC-Fördermodul teilnehmen?

Hierfür wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Wir stellen Ihnen dann die benötigten Unterlagen zur Verfügung. Sobald uns alle Unterlagen (Kopie des vollständigen Bewilligungsbescheids der FNR, Kopie des aktuellen SVLFG-Bescheids, ausgefüllte FöMo-Selbstverpflichtungserklärung) vorliegen, bekommen Sie eine entsprechende Bestätigung, welche als Nachweis gegenüber der FNR verwendet werden kann. Die fälligen Rechnungsbeträge werden über Ihr Mitgliedskonto eingezogen.

Ich bin doch bereits PEFC-zertifiziert?

In Ihrem Förderbescheid der FNR wird in den Nebenbestimmungen unter Punkt 1 innerhalb von 12 Monaten nach Zugang des Bescheides ein Nachweis nach Nummer 6.4 der Förderrichtlinie gefordert. Unter der Nummer 6.4 der Förderrichtlinie wird auf das PEFC-Zusatzmodul (PEFC-Fördermodul) verwiesen. Durch Ihre Teilnahme an der forstlichen PEFC-Zertifizierung können Sie auch am PEFC-Fördermodul teilnehmen, welches extra für das „Klimaangepasste Waldmanagement" aufgebaut wurde. Anders als bei der Bundeswaldprämie 2021 reicht die PEFC-Waldzertifizierung als Nachweis nicht aus.

Sie haben noch keinen Förderantrag gestellt?

Die Fördermittel werden im Rahmen des Förderzeitraums über die Länderkontingente bzw. nach Eingangsdatum des Antrags bei der FNR vergeben. Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie unter klimaanpassung-wald.de. Den aktuellen Stand der verfügbaren Mittel erfragen Sie bitte dort oder bei uns in der Geschäftsstelle.

Formular zum Download

Unterlagen rund um die Naturverjüngungs-Förderung. Bei Fragen zur Antragstellung berät Sie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Fragen zur Förderung?

Wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle – wir stellen Ihnen die benötigten Unterlagen zur Verfügung und begleiten Sie als Zwischenstelle.

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