AKTUELLES
Gebäudeenergiegesetzt (ab 1.1.2024 soll folgendes gelten):
Kernpunkte der Kritik:
- Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65%-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
- Kleinere Gebäudenetze bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
- Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nähe deutlich günstiger wäre.
- Im Gebäudebestand dürfte eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum.
Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
GEG – Petition an den Deutschen Bundestag – Bitte um Mitzeichnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Online-Petition des bayerischen Waldbauern und Mitglieds der FBG Bad Kötzting Michael Franz auf der Kampagnenplattform „Change.org“ haben sich inzwischen über 115.000 Personen beteiligt. Ein tolles Ergebnis und vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Allerdings entfaltet diese Kampagne keine rechtliche Wirkung, weshalb Herr Franz ergänzend nun eine offizielle Petition „Keinen Beschluss der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ an den Deutschen Bundestag gerichtet hat. Über das Internet besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit mitzuzeichnen.
Erreicht diese Petition bis zur Mitzeichnungsfrist am 20. Juni 2023 das Quorum von 50.000 Unterschriften, so kommt es zu einer öffentlichen Ausschussanhörung von Forst-Experten im Deutschen Bundestag. Aufgrund dieser rechtlichen Verbindlichkeit hat diese Petition eine besondere Bedeutung.
Wir bitten Sie daher erneut um Ihre Beteiligung. Unter folgendem Link gelangen Sie zur Online-Petition an den Deutschen Bundestag: Petition gegen das GEG. Sie müssen sich dort registrieren und können auswählen, ob Ihr voller Name auf der Liste erscheinen soll oder Sie als Nummer geführt werden.
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