Sammellagerplätze

Lagerplätze: Hemau - Riedenburgerstraße, Thonlohe, Otterzhofen, Perletzhofen, Baiersdorf, Viehhausen

 

Die o.g. Lagerplätze können für Kleinmengen ganzjährig angefahren werden.

 

Bei Mengen, unter 10 Fm, müssen die Abschnitte vermessen werden und mit

den Mittendurchmessern (mit Rinde) beschriftet sein. (Auszahlung nach Waldmaß)

Mengen über 10 Fm werden nach Werksvermessung verkauft!

 

Anforderungen für die Holzvermarktung über die Sammellagerplätze:

 

Fichte:  Länge 5m + 0,10cm Übermaß, 4m + 0,10cm Übermaß

              mind. Zopf ø  = 14cm oR

              max. Stock ø = 60cm oR  (Überstärken - billig!)

 

Kiefer:     Länge 5m + 0,10cm Übermaß, 4m + 0,10cm Übermaß

Achtung: Stämme sollen gerade sein, 5m wird besser bezahlt als 4m Ware

                 mind. Zopf ø  = 14cm oR

                 max. Stock ø = 60cm oR 

                 Neu ist auch Kiefer 3,60m + 0,10m möglich, mind. Zopf ø = 14cm max. Stock ø = 46cm

 

Die Förderung frischer Schadhölzer über diese Lagerplätze ist auch in diesem Jahr wieder möglich.

Altes, trockenes Käferholz, bei dem der Käfer bereits wieder ausgeflogen und die Rinde bereits abfällt oder bereits abgefallen ist, ist nicht mehr förderfähig!

Das gesamte Holz muss so aufgearbeitet oder gelagert werden, dass die weitere Entwicklung des Borkenkäfers im Wald wirksam unterbunden wird. Es reicht nicht aus, nur das Stammholz weit genug abzutransportieren. Auch die Gipfel und Resthölzer müssen entsprechend bearbeitet werden, damit der Wald frei von möglichem Brutmaterial ist.

(Förderung €12/Fm - insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung). 

 

Bitte vergessen Sie nicht Ihren Namen und Wohnort deutlich auf einen Stamm zu schreiben.

 


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